AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. H. Maußen GmbH & Co. KG zur Verwendung für Kaufverträge ggü. Verbrauchern und Unternehmern

1. Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen der Fa. H. Maußen GmbH & Co.KG an Kunden zum Gegenstand haben.
  2. Gegenüber Unternehmern gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  5. Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer.

2. Beschaffenheit der Ware

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware wider. Es handelt sich um Beschreibungen, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von Dieselkraftstoff und Heizöl erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15° C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

3. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, sind wir nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten haben und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  5. Kunden, die ihr Angebot im Rahmen einer Sammelbestellung abgeben, handeln als Unternehmer gem. Ziff. 1 d) dieser Bestimmungen und haften uns gegenüber als Gesamtschuldner.

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt und nicht nur eine vorübergehende Übersicherung vorliegt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

5. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm gem. § 312g BGB nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. H. Maußen GmbH & Co.KG, Gewerbegebiet 7, 83564 Soyen, Telefonnummer: +49(0)8071/2235, Telefax: +49(0)8071/51540, E-Mail: mail@maussen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular herunterladen und verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück gesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Wird der Widerruf einer Heizöl-, Diesel- oder Pelletlieferung erst bei der Auslieferung der Ware erklärt, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Diese Kosten werden auf höchstens € 150,00 geschätzt.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB), so z.B. wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank/Bunker vermischt.

6. Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  2. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarten Zahlungszielen, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Lieferung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn wir über das Geld spätestens am Fälligkeitstag verfügen können. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Mahnungen kann eine Gebühr von EUR 5,– je Mahnung berechnet werden.
  3. Die Berechnung erfolgt je Abladestelle nach der tatsächlich abgenommenen Menge.
  4. Bei vom Kunden zu vertretenden Minderabnahmen sowie bei vom Kunden zu vertretenden Liefererschwernissen, insbesondere bei im Rahmen der Bestellung nicht mitgeteilter Erschwernisse wie beispielsweise eine erforderliche Schlauchlänge von über 20 Metern sowie eine erschwerte Erreichbarkeit des Einfüllstutzens, behalten wir uns das Recht vor, den Preis entsprechend nachzukalkulieren und anzupassen.
  5. Wir sind jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Lieferung von Zug-um-Zug-Zahlung oder Vorauskasse abhängig zu machen.
  6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

7. Lieferung/Gefahrübergang

  1. Wir sind im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse, Rohstofferschöpfung oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
  3. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung bestellter Waren auf Gefahr des Unternehmers. Der Gefahrübergang auf den Unternehmer erfolgt im Falle der Lieferung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben.

8. Gewährleistung

  1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung uns zu.
  2. Der Kunde muss uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware über offensichtliche Sach- und Rechtsmängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
  3. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass der Unternehmer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

9. Gesamthaftung

  1. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Wir oder von uns beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Heizöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen.
  4. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Besondere Hinweise

  1. Heizöl ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  2. Sicherheitsratschläge lt. Arbeitsstoffverordnung für den Gebrauch von Ottokraftstoffen: Dämpfe nicht einatmen – Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden – Nie zu Reinigungszwecken verwenden – Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten.
  3. Gem. § 16 HeizölLBV wird empfohlen, die Rechnungen als Bezugsmengennachweis für den Fall einer Heizölbewirtschaftung vier Jahre aufzubewahren.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Rosenheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es steht uns jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(Stand 12.10.2015)

Sie können die AGB mit Muster-Widerrufsformular über folgenden Link als PDF-Datei herunterladen: AGB_Maussen_12102015.pdf